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UNTERSTÜTZUNGSKASSE GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER

Die Unterstützungskasse für Gesellschafter-Geschäftsführer – als Königsweg der betrieblichen Altersversorgung

Die Unterstützungskasse für Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Unterstützungskasse und die Pensionszusage sind die beiden einzigen Durchführungswege, mit denen Gesellschafter-Geschäftsführer mit staatlicher Unterstützung eine ausreichende betriebliche Altersversorgung aufbauen können.

Die steuerliche Förderung (§ 3 Nr. 63 EStG) bei den alternativen Durchführungswegen (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) ist zu gering, als dass sich Gesellschafter-Geschäftsführer eine ausreichende betriebliche Altersversorgung aufbauen könnten.

Die Unterstützungskasse als neuer Königsweg

Unterstützungskasse als Königsweg

Mit Unterstützungskassen kann Gesellschafter-Geschäftsführern eine ausreichende betriebliche Altersversorgung verschafft werden. Unterstützungskassen sind deutlich weniger komplex als Pensionszusagen. Richtig eingerichtet sind sie fast wartungsfrei und einer Unternehmensveräußerung stehen sie auch nicht im Wege.

In der einfachsten Form der Unterstützungskasse wird die Altersversorgung mit Versicherungsprodukten aufgebaut. Dabei können innovative, kostenarme Produkte zum Einsatz kommen, die der betrieblichen Altersversorgung attraktive Renditen bescheren können. Erst im August 2022 hat ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums bestätigt, dass solche Versicherungspolicen in der Unterstützungskasse staatlich gefördert sind (zu den Rechtsgrundlagen).

Auf die richtige Unterstützungskasse kommt es an

Dass Unterstützungskassen in der betrieblichen Altersversorgung eine große Zukunft haben, hat sich auch bei den Versicherungsgesellschaften herumgesprochen. Fast jede Versicherungsgesellschaft hat deshalb eine Unterstützungskasse gegründet, über die ausschließlich die eigenen Produkte standardisiert – quasi als Produkte von der Stange – vertrieben werden. Viel Flexibilität darf von solchen Unterstützungskassen nicht erwartet werden, da ihr Hauptzweck der zusätzliche Vertriebskanal für die Versicherungen ist. Im Leistungsfall können versorgungsberechtigte Gesellschafter-Geschäftsführer lediglich eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung erwarten.

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Bei der BUK bekommen Sie nicht nur jede Versicherung, die für die Verwendung von Unterstützungskassen zugelassen ist, sondern auch alle möglichen anderen Investitionsmöglichkeiten.
 

Im Leistungsfall können Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer aus verschiedenen, steueroptimierten Auszahlungsmöglichkeiten wählen, je nachdem wie es zum Leistungszeitpunkt Ihre Lebenssituation erfordert bzw. ermöglicht.

Möchten Sie eine eigene, selbst kalkulierte, finanzmathematisch kalkulierte Rente, dann können Sie mit einer im Vergleich zu einem Versicherer um bis zu 50% höheren Rente rechnen.
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