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AUSLAGERUNG VON PENSIONSZUSAGEN

Auslagerung von Pensionszusagen auf die BUK – Unternehmen können durch die Auslagerung von der Versorgungsverpflichtung befreit werden.

Der Königsweg für die Auslagerung einer Pensionszusage: Die BUK-Betriebsrenten-Unterstützungskasse e.V.

Wird die Pensionszusage auf die BUK-Betriebsrentenunterstützungskasse e.V. ausgelagert, dann ist im Vergleich zu den nachfolgenden Handlungsalternativen der gesamte Auslagerungsbetrag sofort steuerlich abzugsfähig (hier geht es zu den Rechtsgrundlagen der Auslagerung). Die Auslagerung führt zu einer sofortigen Steuerersparnis, die sofortige zusätzliche Liquidität freisetzen kann.

Wenn alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, dann kann das versorgungsverpflichtete Unternehmen durch die Auslagerung auf die BUK vollständig von der Versorgungsverpflichtung befreit werden.

Durch die Auslagerung auf die Unterstützungskasse hat das Unternehmen kein Risiko einer Steuerzahllast mehr, wenn die Versorgungsberechtigten versterben (siehe Nachteil Rentner GmbH). Im Gegenteil: Bei entsprechender, vertraglicher Ausgestaltung der Versorgungsverträge kann übriggebliebenes Versorgungskapital verwendet werden, um weitere verdienstvolle Unternehmensangehörige zu versorgen.

Gründe für die Auslagerung von Pensionszusagen

In der Vergangenheit für Gesellschafter-Geschäftsführer eingerichtete Pensionszusagen bereiten heute viel Kopfzerbrechen, so dass versucht wird, diese loszuwerden. Die schon lange im Untergrund schwelenden, durch das Unternehmenstagesgeschäft bisher verdeckten Probleme tauchen nun auf, da die versorgungsberechtigen Gesellschafter-Geschäftsführer in den Ruhestand treten.

Eine der größten Herausforderungen ist die Unternehmensnachfolge. Denn familienexterne Unternehmensnachfolger bzw. -erwerber sind kaum bereit, die lebenslange Pensionsverpflichtung für den ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer zu übernehmen. Die Unternehmensveräußerung droht zu scheitern.

Aber auch bei einer familieninternen Unternehmensnachfolge wird häufig der Wunsch geäußert, dass die Pensionszusage aus dem Unternehmen entfernt wird. Der scheidende Gesellschafter-Geschäftsführer will seinen Kindern das Unternehmen möglichst lastenfrei übergeben.

Am Markt vorhandene Lösungen sind teuer und haben einen steuerrechtlichen Pferdefuß

Auslagerung auf einen Pensionsfonds
Am Finanzdienstleistungsmarkt werden Pensionsfonds als Auslagerungsmöglichkeit von Pensionszusagen angeboten. Soll bei dieser Auslagerung das Unternehmen weitestgehend enthaftet werden, dann sind diese Lösungen so teuer, dass sie kaum bezahlbar sind.

Darüber hinaus ist der Liquiditätsaufwand der Auslagerung im Jahr der Auslagerung nur zum Teil steuerlich geltend zu machen (§ 4e Abs. 3 EStG). Deutlich mehr als die Hälfte des Auslagerungsbetrages können erst in den darauffolgenden 10 Wirtschaftsjahren steuerlich in Ansatz gebracht werden. Durch diese steuerliche Regelung wird dem Unternehmen zunächst viel Liquidität entzogen.

Auslagerung auf eine Rentner GmbH
Diese Handlungsalternative wurde bisher von den Steuerberatern präferiert. Hierbei wird die Pensionszusage auf eine bereits bestehende oder neu zu gründende GmbH mit den notwendigen finanziellen Mitteln und den zugehörigen Pensionsrückstellungen übertragen.

Der klare Vorteil bei dieser Lösung ist die rechtliche Enthaftung des bisher für die Pensionszusage verpflichteten und nun zur Unternehmensnachfolge anstehenden Unternehmens.

Aber auch bei der Rentner GmbH ist der notwendige Auslagerungsbetrag im Jahr der Auslagerung durch die abgebende GmbH nur teilweise steuerlich geltend zu machen (§ 4f Abs. 1 EStG). Die steuerliche Anrechnung des zunächst nicht geltend gemachten Auslagerungsbetrages muss in diesem Fall inklusive des Übertragungsjahres über 15 Wirtschaftsjahre verteilt werden.

Weiterer Nachteil der Rentner GmbH:
Bei einer Pensionszusage ist es generell so, dass beim Tode des Versorgungsberechtigten (also dem Wegfall der Versorgungsverpflichtung) die Pensionsrückstellungen aufgelöst werden müssen. Das zieht eine Steuerlast nach sich, die manche Unternehmen in Liquiditätsengpässe bringen kann. Bei der Auslagerung der Pensionszusage auf eine Rentner GmbH wird dieser Nachteil mitgegeben. Übrigens bei der Auslagerung auf einen Pensionsfonds besteht dieses Problem nicht mehr.

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