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UNTERSTÜTZUNGSKASSE GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER

Die Unterstützungskasse für Gesellschafter-Geschäftsführer – als Königsweg der betrieblichen Altersversorgung

Unterstützungskasse für Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Unterstützungskasse ist tatsächlich einer der beiden Durchführungswege, mit denen Gesellschafter-Geschäftsführer eine
betriebliche Altersversorgung aufbauen können, die staatlich gefördert wird. Der andere Durchführungsweg ist die Pensionszusage.

Im Vergleich zu den alternativen Durchführungswegen wie Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds bietet die steuerliche Förderung für Gesellschafter-Geschäftsführer bei diesen Durchführungswegen häufig nicht ausreichend Möglichkeiten, eine angemessene betriebliche Altersversorgung aufzubauen. Die steuerliche Förderung ist in § 3 Nr. 63 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt und begrenzt die steuerliche Begünstigung bei diesen Durchführungswegen.

Die Unterstützungskasse hingegen bietet Gesellschafter-Geschäftsführern die Möglichkeit, eine ausreichende betriebliche Altersversorgung aufzubauen, da sie mit staatlicher Unterstützung verbunden ist. Die steuerliche Förderung bei der Unterstützungskasse ermöglicht es den Gesellschafter-Geschäftsführern, größere Beiträge steuerfrei in die Unterstützungskasse einzuzahlen und somit eine angemessene Altersversorgung aufzubauen.

Unterstützungskasse Gesellschafter-Geschäftsführer

– Die Unterstützungskasse als neuer Königsweg –

Unterstützungskasse Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Unterstützungskasse wird als Königsweg für Gesellschafter-Geschäftsführer in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung präsentiert. Sie bietet eine Möglichkeit, eine ausreichende Altersversorgung zu schaffen und ist im Vergleich zu Pensionszusagen weniger komplex. Eine gut eingerichtete
Unterstützungskasse erfordert nur geringen Wartungsaufwand und stellt kein Hindernis bei einer Unternehmensveräußerung dar.

In der einfachsten Form nutzt die Unterstützungskasse Versicherungsprodukte zur Bildung der Altersversorgung. Hierbei können innovative und kostengünstige Produkte eingesetzt werden, die attraktive Renditen für die betriebliche Altersversorgung bieten können. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums im August 2022 bestätigte zudem, dass solche Versicherungspolicen in einer Unterstützungskasse staatlich gefördert werden (basierend auf den entsprechenden Rechtsgrundlagen).

Auf die richtige Unterstützungskasse kommt es an

Viele Versicherungsgesellschaften haben eigene Unterstützungskassen gegründet, über die ausschließlich standardisierte Produkte des Unternehmens angeboten werden. Diese Unterstützungskassen bieten in der Regel wenig Flexibilität, da ihr Hauptzweck der Vertrieb der eigenen Versicherungsprodukte ist. Im Leistungsfall können versorgungsberechtigte Gesellschafter-Geschäftsführer meist nur eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung erwarten.

BUK - Die Betriebsrenten-Unterstützungskasse

Bei der BUK (Betriebsrenten-Unterstützungskasse e.V.) haben Sie nicht nur Zugang zu allen Versicherungen, die für die Verwendung von Unterstützungskassen zugelassen sind, sondern auch zu einer Vielzahl anderer Investitionsmöglichkeiten. Dies ermöglicht Ihnen als Gesellschafter-Geschäftsführer eine breite Palette von Anlageoptionen für Ihre betriebliche Altersversorgung.

Im Leistungsfall, also wenn Sie Anspruch auf Leistungen aus der Unterstützungskasse haben, stehen Ihnen verschiedene steueroptimierte Auszahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sie können die Auszahlung je nach Ihrer individuellen Lebenssituation und den steuerlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gestalten. Dies bietet Ihnen Flexibilität und ermöglicht es Ihnen, die Auszahlung Ihren Bedürfnissen anzupassen.

Möchten Sie eine eigene, selbst kalkulierte, finanzmathematisch kalkulierte Rente, dann können Sie mit einer im Vergleich zu einem Versicherer um bis zu 50% höheren Rente rechnen.
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